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Widderrufsbelehrung für Verbraucher


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, oder die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung eignen.


Der Widerruf ist zu richten an:
Firma
ACM-Maschinenhandel
Christian Amberger
Steinäckerweg 13
93455 Traitsching


Tel.: 09974/903770
E-Mail:
info@acm-maschinenhandel.de


Widerrufsfolgen:


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.


Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei, hierbei möchten wir Sie aber darum bitten, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen einen Paketaufkleber schicken können. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ACM-Maschinenhandel
Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma ACM-Maschinenhandel erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen.


Vertragsabschluss und Lieferumfang
Angebote sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche bezeichnet werden. Mündliche Bestellungen, welche die Firma ACM-Maschinenhandel schriftlich bestätigt, gelten auch von einem Nichtkaufmann zumindest dann als akzeptiert, wenn er eine Zahlung/Anzahlung geleistet hat.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma ACM-Maschinenhandel maßgeblich. Insbesondere bedürfen Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung der Firma  ACM-Maschinenhandel
Konstuktions- und Formabänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und Änderungen für den Kunden zumutbar sind.


Zahlungs- und Lieferbedingungen
Die Preise gelten ab Lager der Firma ACM-Maschinenhandel oder bei Versendungen vom Herstellerwerk ab Werk, ausschliessliche Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma ACM-Maschinenhandel auch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Teillieferungen sind zulässig.


Lieferverzug
Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Firma ACM-Maschinenhandel dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb der Einflussmöglichkeit der Firma ACM-Maschinenhandel liegen, wie Streik und Aussprerrung, Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials, gleich ob diese Hindernisse bei der Firma ACM-Maschinenhandel oder deren Zulieferanten eintreten. Kommt die Firma ACM-Maschinenhandel mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine Karenzzeit von 8 Wochen einzuräumen. Hat die Firma ACM-Maschinenhandel bis zum Ablauf dieser Karenzzeit nicht geliefert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich jede von uns erbrachte Dienstleistung oder gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.
  

Mängelrügen und Haftung für Mängel
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen oder Übernahme auf Art, Menge, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, durch schriftliche Anzeige an die Firma Holzhäuer zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach der Wahl von der Firma ACM-Maschinenhandel Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises oder des Minderwertes. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit die Firma ACM-Maschinenhandel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche wegen einer etwaigen Verletzung der Nachbesserungspflicht.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


Gewährleistung
Die Firma ACM-Maschinenhandel leistet für Sachmängel ein Jahr Gewähr; für Werkzeugteile nur 6 Monate. Wir übernehmen insbesondere keineGewähr für:
- ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte
- durch den Besteller oder Dritte unsachgemäss ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene
  Änderung oder Instandsetzungsarbeiten
- ungeeignete Betriebsmittel
- natürliche Abnutzung
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
- chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden
  zurückzuführen sind


Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Firma ACM-Maschinenhandel richtet sich ausschliesslich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, insbesondere Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Zahlungsverzug
Die Firma ACM-Maschinenhandel ist berechtigt für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Aufwandsentschädigung von mindestens 5 Euro sowie einen Verzugszins von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Käufer vorbehalten. Ebenso kann die Firma ACM-Maschinenhandel ihren Verzugsschaden konkret berechnen.


Aufrechnung
Gegen die Ansprüche der Firma ACM-Maschinenhandel kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.


Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, wird als Gerichtsstand Cham vereinbart. Die Firma ACM-Maschinenhandel kann auch am Wohn-/Geschäftssitz des Käufers klagen. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.


Eigentum Fa. ACM-Maschinenhandel
Stand 12/2010





 

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